Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)

Eine EuP ist eine Person, die durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie hinsichtlich der notwendigen Schutzeinrichtungen, persönlichen Schutzausrüstungen und anzuwendenden Schutzmaßnahmen unterwiesen wurde.

DGUV Information 203-080