Auftraggeber

ist im Sinne dieser DGUV Information entweder eine Privatperson oder ein Unternehmen in dessen Auftrag eine PV-Anlage errichtet/gewartet werden soll. Für ein Unternehmen gelten umfassende Verpflichtungen für das Zusammenwirken von Auftraggeber und dem ausführenden Unternehmen als Auftragnehmer. Eine Privatperson hat dem gegenüber nur eine eingeschränkte Mitwirkungspflicht bei der Information des ausführenden Unternehmens, z. B. zu Besonderheiten in der Dachkonstruktion, Alter der Dacheindeckung.

DGUV Information 203-080